1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

2. Vertragsschluss (Art. 1, 3–7 OR)

3. Preise, Tagespreise, Wägung und Zahlung

4. Metallankauf und Recycling

5. Mulden- und Container-Service

6. Abbruch, Rückbau und Demontage

7. Termine, höhere Gewalt

8. Mängelhaftung (Art. 197–210 OR)

9. Haftung der Prorec

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen bleiben gelieferte Sekundärrohstoffe oder Geräte Eigentum der Prorec (Art. 715 ZGB). Prorec ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnsitz des Erwerbers eintragen zu lassen.

11. Datenschutz

Die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung erhobenen Personendaten werden gemäss revidiertem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) und nach Massgabe unserer Datenschutzerklärung bearbeitet.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Stand: 05.06.2026. Massgebend ist die jeweils unter prorecgmbh.ch/agb.php publizierte Fassung. Frühere Versionen bleiben für vor dem jeweiligen Aktualisierungsdatum geschlossene Verträge anwendbar.